Vorbereitungslehrgang Fischerprüfung

Vorbereitungslehrgang

Die Fischerprüfung

Die Staatliche Fischereiprüfung in Baden-Württemberg

Wer in Baden-Württemberg die Angelfischerei ausüben will, muß einen Fischereischein besitzen.
Voraussetzung für den Erwerb des Fischereischeins in Baden-Württemberg ist die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung/Fischerprüfung.

Pflichtvorbereitungslehrgang

Wer die Prüfung ablegen will, hat an dem vom Ministerium anerkannten Lehrgang des Landesfischereiverbandes Baden-Württemberg e.V. zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung teilzunehmen. Die Lehrgangsteilnahme muß sich auf alle Prüfgebiete erstrecken und mindestens 30 Stunden dauern.

Im einzelnen werden folgende Sachgebiete nach einem landeseinheitlichen Rahmenlehrplan in Wort und Bild, von speziell geschulten Ausbildern des Landesfischereiverbandes Baden e.V. behandelt.




Rahmenlehrplan für den Vorbereitungslehrgang zur staatlichen Fischerprüfung

Allgemeine Fischkunde
mind. 4 Std.
Spezielle Fischkunde mind. 4 Std.
Gewässerökologie und Fischhege mind. 8 Std.
Gerätekunde, Fangtechnik und Behandlung und Verwertung von Fischen
Theoretische Ausbildung mind. 3 Std.
Praktische Ausbildung - Fanggeräte, Gebrauch mind. 4 Std.
Behandlung gefangener Fische - Versorgen und Verwerten mind. 2 Std.
Gesetzeskunde mind. 5 Std.Mindestpflichtstunden insgesamt 30 Std.



Für den Ablauf des Lehrgangs mit anschließender Fischerprüfung
gelten nachstehende Richtlinien:


Die Schulungsgebühr muß am ersten Schulungstag entrichtet werden (Verrechnungsschecks werden nicht angenommen)
Sämtliche Schulungen müssen besucht werden. Es muß je Teilnehmer ein Stundennachweis - 30 Std. - über die Teilnahme an dem Vorbereitungslehrgang geführt werden. Bewerber, die diesen Nachweis bei Prüfungsbeginn nicht vorlegen können, werden von der
Prüfungsbehörde (Landratsamt ) zurückgewiesen.

Der Teilnehmer muß bis zur Fischerprüfung das 10. Lebensjahr vollendet haben.
Vom 10. - 18. Lebensjahr muß die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegen.

Scheidet ein Teilnehmer während den ersten zwei Schulungstagen aus, so wird ihm die Hälfte der Gebühren erstattet, bei späterem Fernbleiben wird die Schulungsgebühr nicht mehr zurückerstattet.

Während des gesamten Ablaufes der Schulungs- und Prüfungstage übernimmt der Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V., der Landesfischereiverband Baden e.V.,
die Fischer-/Angelvereine sowie die Schulungsleiter keine Haftung für Personen und Sachschäden irgendwelcher Art.
Es wird darauf hingewiesen, daß die Staatliche Fischereiprüfung ausschließlich in
deutscher Amtssprache durchgeführt wird. Das Verstehen der deutschen Sprache ist
daher unbedingt erforderlich.



Gebühren:

Ab dem 01.01.2019 beträgt die Lehrgangsgebühr 200,- Euro für Erwachsene und 130,- Euro für Jugendliche bis 18 Jahre.

Prüfungsgebühr: Die Prüfungsgebühr wird in den Vorbereitungskursen bekannt gegeben.

Hinzu kommen Kosten für die Lehrgangsunterlagen, falls erwünscht.
(16,- € für den Fragenkatalog, begleitend zur Fischerprüfung sowie evtl. Fachbücher)



Durchführung der Fischerprüfung
Die Prüfung ist eine schriftliche Prüfung. In Ausnahmefällen können die Fragen auch
mündlich beantwortet werden.Innerhalb von zwei Stunden sind 60 Fragen, überwiegend nach dem Musterfragenkatalog
aus allen Sachgebieten zu beantworten. Dabei ist anzugeben, welche der mit den Fragen
vorgelegten Antworten für richtig gehalten werden.

Allen Teilnehmern eines Prüfungstermins sind dieselben Prüfungsfragen zu stellen. Wer
während der Prüfung unerlaubte Hilfsmittel benutzt , kann von der Prüfung ausgeschlossen
werden. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Die Prüfung hat bestanden, wer mindestens 45 der gestellten Fragen und dabei mindestens
die Hälfte aus jedem Sachgebiet richtig beantwortet.

Nach bestandener Prüfung erhält der Bewerber von der Prüfungsbehörde ein Zeugnis.
Hat er die Prüfung nicht bestanden so teilt ihm die Prüfungsbehörde dies mit.Jugendfischereischein: Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, können auf Antrag bei der Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft einen Jugendfischereischein erhalten (Gebühr 5 €). Dieser gilt jeweils ein Jahr und berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines mindestens achtzehn Jahre alten Inhabers eines Fischereischeins. Jugendliche müssen also keine Fischerprüfung ablegen. Die Verbände/Vereine empfehlen den Jugendlichen aber dringend, in die Jugendgruppe des Fischereivereins einzutreten. Den Jugendlichen wird dringend empfohlen, die Prüfung erst mit dem 14. Lebensjahr abzulegen.

Fischerprüfungsrichtlinien

Anbei die Fischerprüfungsrichtlinien als Download.

Fischerprüfungsrichtlinien [113 KB]

StartseiteImpressum und DatenschutzKontakt